Der Beschuldigte erwirkt einzig insoweit einen für ihn günstigeren Entscheid, als die Schadenersatzforderungen der Privatkläger B._____ und A._____ auf den Zivilweg verwiesen werden, soweit darauf überhaupt eingetreten werden kann, und die dem Privatkläger A._____ zu bezahlende Genugtuung herabgesetzt wird. Die Staatsanwaltschaft unterliegt in Bezug auf die zusätzlich beantragten Schuldsprüche wegen mehrfacher Drohung. Die Privatkläger A._____ sowie B._