Die therapeutischen Berichte sind mit einer gewissen Zurückhaltung zu würdigen, da sie zu einem nicht unerheblichen Teil auf Aussagen von A._____ selbst beruhen. Dennoch steht für das Obergericht fest, dass er noch heute an den Folgen des Vorfalls vom 17. Mai 2022 leidet. Erheblich relativierend wirkt sich jedoch aus, dass weitere Umstände – wie die bereits zuvor bestehenden Alkoholprobleme, Ängste und Panikattacken – eine nicht unwesentliche Rolle gespielt haben und nicht alle Probleme von A._____ adäquat-kausal auf den Vorfall vom 17. Mai 2022 zurückzuführen sind.