Krankenversicherung einschliessen muss. Wird der Einschluss – aus welchen Gründen auch immer – unterlassen, führt dies nicht zum Ausschluss der Leistung der Krankenkasse, sondern dazu, dass die Prämien für das Unfallrisiko rückwirkend bezahlt werden müssen. In welchem Umfang die von den Sozialen Diensten (einstweilen) übernommenen oder selber getragenen Kosten nicht von der Unfallversicherung zu tragende Kosten betreffen, wurde nicht substanziert ausgeführt, zumal mit Blick auf die Schadenminderungspflicht auch nicht einfach alle Kosten, die in irgendeinem Zusammenhang zum erlittenen Schaden stehen, ersatzfähig sind.