5.6. Die Landesverweisung dauert 5 bis 15 Jahre. Der Beschuldigte hat schon früher Probleme damit bekundet, sich an die geltende Rechtsordnung zu halten. Es hat eine massive Steigerung hin zu Verbrechen sowie Ausdehnung der deliktischen Tätigkeit zu Delikten gegen Leib und Leben stattgefunden. Hinsichtlich des Legalverhaltens muss dem Beschuldigten eine eigentliche Schlechtprognose gestellt werden. Angesichts dessen sowie des Strafmasses von 13 Jahren Freiheitsstrafe ist im Rahmen der Landesverweisung von einem vergleichsweise sehr schweren Verschulden auszugehen.