Der Beschuldigte hat mit der mehrfachen versuchten vorsätzlichen Tötung Straftaten von erheblicher Schwere begangen, wofür er samt Widerrufsstrafe zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt wird (zur «Zweijahresregel» siehe unten). Es ist gemäss Gutachten von einer mittleren bis hohen Rückfallgefahr für Tötungsdelikte sowie weniger schwerwiegende Gewaltdelikte wie Körperverletzungen auszugehen. Mithin erweist sich seine Legalprognose als schlecht, zumal beim Beschuldigten keine nachhaltige Einsicht und aufrichtige Reue hinsichtlich seines Verhaltens auszumachen ist.