Jagdgesetz zu einer Gefängnisstrafe von 7 Tagen sowie einer Busse von Fr. 400.00 und mit Strafbefehl des Bezirksamts Brugg vom 29. Oktober 2008 wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen sowie einer Busse von Fr. 750.00 verurteilt. Auch wenn es sich bei diesen ersten Verurteilungen nicht um schwerwiegende Taten handelt, so zeigen die Verurteilungen doch deutlich, dass der Beschuldigte schon früher Probleme damit bekundet hat, sich an die geltende Rechtsordnung zu halten. Die bisherigen Verurteilungen konnten ihn nicht davon abhalten, nunmehr auch deutlich schwerere Straftaten zu begehen.