Der Beschuldigte ist am 20. Juni 2021 um ca. 21:35 Uhr mit dem Personenwagen Mercedes-Benz, Kontrollschild SO aaa, in Niederlenz aus der Einmündung Egge in die Hauptstrasse gefahren und mit M._____ mit dem Personenwagen Mazda 5 seitlich-frontalen kollidiert. Obschon er den von ihm am anderen Personenwagen verursachten Sachschaden bemerkt hatte, verliess er die Unfallstelle, ohne anzuhalten. Die Art und Weise der Tatbegehung und damit einhergehend die Verwerflichkeit des Handelns ist nicht wesentlich über die blosse Erfüllung des Tatbestands, der ein pflichtwidriges Verhalten voraussetzt, hinausgegangen.