Gutachten u.a. von einer mittleren bis hohen Rückfallgefahr u.a. für Tötungsdelikte auszugehen (siehe vorstehend), sondern der Beschuldigte hat nach bereits mit der ersten Verurteilung erstandenen Untersuchungshaft von 28 Tagen und während laufendem Verfahren wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz mit der mehrfachen versuchten vorsätzlichen Tötung unbeirrt weiterdelinquiert. Es hat eine massive Steigerung hin zu Verbrechen sowie eine Ausdehnung der deliktischen Tätigkeit zu Delikten gegen Leib und Leben stattgefunden.