3.5.3. Der Beschuldigte hat mit der groben Verletzung der Verkehrsregeln durch Missachtung des Vortritts am 20. Juni 2021 ein Vergehen während der Probezeit von drei Jahren des mit Urteil des Amtsgerichtspräsidenten Bucheggberg-Wasseramt vom 11. April 2019 für die Freiheitsstrafe von 14 Monaten gewährten bedingten Strafvollzugs begangen.