Der Beschuldigte, B._____ sowie A._____ waren an einer wechselseitigen körperlichen Auseinandersetzung beteiligt. Nach zunächst verbalen sowie teilweise bereits tätlichen Auseinandersetzungen ist der Beschuldigte erneut, allerdings dieses Mal mit einem Messer, zurück zu B._____ sowie A._____ gerannt und ist damit auf die beiden losgegangen. Der Beschuldigte hat die von ihm gesuchte Konfrontation durch den Messereinsatz komplett eskalieren lassen. B._____ sowie A._____ haben ihrerseits mit Fäusten sowie Füssen auf den Beschuldigten eingeschlagen.