Im Rahmen der Asperation ist zu beachten, dass die versuchte vorsätzliche Tötung zum Nachteil von B._____ zwar in einem engen sachlichen sowie zeitlichen Zusammenhang zur Einsatzstrafe für den Tötungsversuch zum Nachteil von A._____ steht. Dennoch ist der Gesamtschuldbeitrag nicht zu vernachlässigen, zumal es nicht einerlei ist, ob der Beschuldigte eine weitere versuchte vorsätzliche Tötung gegen eine andere Person begangen hat. Die Einsatzstrafe ist angemessen um 3 ½ Jahre auf 11 ½ Jahre Freiheitsstrafe zu erhöhen. 3.3.2.2. Hinsichtlich des Raufhandels ergibt sich Folgendes: