2.5. 2.5.1. Dem Beschuldigten wird eine weitere Drohung vorgeworfen. Gleichentags kurze Zeit nach der tätlichen Auseinandersetzung mit dem Messer, als er in den Kebab-Stand zurückgedrängt worden sei, habe sich B._____ zur Theke des Kebab-Stands begeben. Im Rahmen einer verbalen Auseinandersetzung habe der Beschuldigte B._____ (auf Türkisch) gesagt, «Schau, deine Zeit ist gekommen», «Ich werde kommen, ich werde kommen» und «Ich komme, ich komme, es wird noch weitergehen», wodurch er B._____ verängstigt habe. - 11 -