2.4. 2.4.1. Dem Beschuldigten wird eine Drohung vorgeworfen. Gleichentags vor dem ersten Aufeinandertreffen habe zunächst K._____, Geschäftsführer der D._____ Bar, sich mit B._____ sowie A._____ in der Bar unterhalten und ihnen den Lagerraum gezeigt. Um ca. 22:30 Uhr habe sich der Beschuldigte, der im Kebab-Stand gleich neben der Bar gearbeitet habe, ebenfalls in den Lagerraum begeben, wo er auf B._____ sowie A._____ getroffen sei. Er habe beide aufgefordert, die Bar zu verlassen, und habe ihnen auf Türkisch gesagt, dass er ihnen «den Arsch aufschneiden» werde.