Der Beschuldigte hat um rund 22:55 Uhr im Kebab-Stand ein Rüstmesser mit einer Klingenlänge von 8 cm (UA act. 1103) behändigt. Als er den Kebab-Stand sogleich wieder verlassen wollte, wurde er von seiner Freundin F._____, einer Angestellten der Bar, G._____, und H._____ aufgehalten, worauf er um den Kebab-Stand herum über die Terrasse der Bar zurück zu A._____ sowie B._____, die sich noch immer bei einer nicht weit entfernten Sitzbank beim Perron aufgehalten haben, gerannt ist (vgl. -7-