Der Beschuldigte hat gemäss Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der E._____ AG vom 4. Juli 2022 (UA act. 707 ff.) keine Verletzungen als Folge scharfer, sondern stumpfer Gewalt wie eine Schwellung hinter dem rechten Ohr, Einblutungen und Schürfungen an der Brusthaut rechtsseitig sowie an der linken Brustkorbaussenseite, kratzerartige Schürfungen am rechten Ober- und Unterarm sowie Nasenrücken beispielsweise als Folge eines Kratzers mit Fingernägeln im Rahmen einer körperlichen Auseinandersetzung erlitten.