B._____ hat gemäss Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der E._____ AG vom 4. Juli 2022 (UA act. 850 ff.) mitunter an der linken Oberarmaussenseite eine ca. 10 cm lange Schnittverletzung erlitten, welche bis zur Muskelhaut gereicht habe (vgl. Bilder: UA act. 867 f.). Es dürfte sich um Verletzungen eines Messers mit Wellenschliff gehandelt haben. Weiter hat er eine oberflächliche Hautläsion am rechten Unterschenkel erlitten, die durch ein scharfes Werkzeug wie ein Messer oder auch andere scharfe bzw. spitze Gegenstände verursacht worden sein kann.