A._____ hat gemäss Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der E._____ AG vom 23. Juni 2022 (Untersuchungsakten [UA] act. 928 ff.) linksseitig etwa 5 cm unterhalb der linken Brustwarze eine ca. 7 cm tiefe Stichverletzung mit Stichkanal Richtung Abdomen erlitten, wobei mitunter das Bauchfell verletzt und die Bauchhöhle eröffnet worden seien (vgl. Bilder: UA act. 942 ff.), was unbehandelt durch Verschleppung von Keimen tödlich hätte verlaufen können. Weiter hat er eine Stichverletzung am linken Unterschenkel erlitten. Es dürfte sich um Verletzungen eines Messers mit abschnittsweisem Wellenschliff gehandelt haben.