einen 9.6 cm langen Stichkanal im Bereich der linken Brustwarze sowie 6B_148/2013 vom 19. Juli 2013 E. 4.4 betreffend einen wuchtigen und gezielten Stich in den Bauch; Urteil des Bundesgerichts 6B_927/2019 vom 20. November 2019 E. 3.2 betreffend einen mit einiger Kraft ausgeführten sowie 3 cm tiefen Stich mit einer 8 cm langen Klinge eines insgesamt 19.5 cm langen Klappmessers in den Rücken auf der Höhe des zehnten Brustwirbels). Siehe aktuell z.B. auch das zur Publikation vorgesehene Urteil des Bundesgerichts 6B_1272/2023 vom 30. Oktober 2024 und Urteil 6B_694/2024 vom 4. November 2024.