2. 2.1. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten der zweifachen versuchten vorsätzlichen Tötung schuldig gesprochen. Sie ging im Wesentlichen davon aus, der Beschuldigte habe am 17. Mai 2022 beim Kebab-Stand am Bahnhof Baden ein Messer behändigt, sei mit diesem in seiner rechten Hand zu B._____ sowie A._____ hingerannt und habe auf beide -4- eingestochen, wobei A._____ u.a. linksseitig eine Stichwunde in der Brust sowie B._____ – wohl aufgrund seiner schnellen Reaktion – [nur] Schnittverletzungen am linken Oberarm davon getragen hätten.