3.5. Die Staatsanwaltschaft reichte am 6. März 2024 und der Privatkläger B._____ am 13. Mai 2024 vorgängig zur Berufungsverhandlung je eine schriftliche Begründung ihrer Anschlussberufung ein. 3.6. Die Berufungsverhandlung mit Einvernahme der Privatkläger A._____ sowie B._____ fand am 5. November 2024 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: