3.2. Mit Anschlussberufungserklärung vom 9. Februar 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft einen zusätzlichen Schuldspruch wegen mehrfacher Drohung, eine Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Jahren, einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen sowie einer Busse von Fr. 1'000.00 und eine Erhöhung der Dauer der Landesverweisung auf 15 Jahre. -3- 3.3. Mit Anschlussberufungserklärung vom 28. Februar 2024 beantragte der Privatkläger A._____ eine Erhöhung der Genugtuung auf Fr. 11'000.00. 3.4. Mit Anschlussberufungserklärung vom 4. März 2024 beantragte der Privatkläger B._____ eine Erhöhung der Genugtuung auf Fr. 3'000.00.