3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 5. Februar 2024 beantragte der Beschuldigte einen Freispruch von den Vorwürfen der mehrfachen versuchten Tötung sowie des Raufhandels, einen Verzicht auf den Widerruf des mit Urteil des Amtsgerichtspräsidenten Bucheggberg-Wasseramt für die Freiheitsstrafe von 14 Monaten gewährten bedingten Vollzugs, die Anordnung einer ambulanten Massnahme sowie die Landesverweisung und einen Verweis der Zivilklagen der beiden Privatkläger auf den Zivilweg.