Schengener Informationssystem (SIS) für 10 Jahre des Landes, entschied über die beschlagnahmten Gegenstände und verpflichtete den Beschuldigten zur Bezahlung von Schadenersatz von Fr. 3'214.15 sowie einer Genugtuung von Fr. 6'000.00 je nebst Zins zu 5 % seit 17. Mai 2022 an den Privatkläger A._____ und zur Bezahlung von Schadenersatz von Fr. 2'224.05 sowie einer Genugtuung von Fr. 500.00 nebst Zins zu 5 % seit 17. Mai 2022 an den Privatkläger B._____.