6. [in Rechtskraft erwachsen] Der Beschuldigte wird verpflichtet, B._____ eine Genugtuung von Fr. 500.00 nebst Zins zu 5 % seit 9. Juli 2023 zu bezahlen. 7. [in Rechtskraft erwachsen] Dem Beschuldigten wird gemäss Art. 67b StGB für die Dauer von 4 Jahren verboten, sich B._____ direkt oder über Drittpersonen Kontakt aufzunehmen, namentlich auf telefonischem, schriftlichem oder elektronischem Weg, und sich ihr auf weniger als 200 m zu nähern oder sich weniger als 200 m von ihrer Wohnung (zurzeit R-Weg aaa in bbb S._____) aufzuhalten. Es wird für die Dauer des Verbots Bewährungshilfe angeordnet.