4.2. [in Rechtskraft erwachsen] Der mit Urteil des Präsidiums des Bezirksgerichts Aarau vom 23. Juni 2020 für die Geldstrafe von 150 Tagessätzen gewährte bedingte Vollzug wird nicht widerrufen. Der Beschuldigte wird verwarnt und die Probezeit um 1 Jahr verlängert. - 15 - 4.3. Die ausgestandene Untersuchungs- und Sicherheitshaft sowie der vorzeitige Strafvollzug von insgesamt 303 Tagen werden auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 5. Es wird gestützt auf Art. 66a Abs. 2 StGB i.V.m. Art. 8 EMRK von einer Landesverweisung abgesehen.