Dem Beschuldigen kann keine überaus grausame Vorgehensweise angelastet werden, jedoch erscheint sein Handeln als besonders verwerflich, nahm er doch eine lediglich verbale Auseinandersetzung mit seiner Ehefrau zum Anlass, sie von hinten so lange und intensiv in den Würgegriff zu nehmen, bis sie Ausfallerscheinungen erlitten hat. Dass er seine Ehefrau aus einem solch nichtigen Grund in eine nahe Todesgefahr gebracht hat, zeugt von einer besonderen Geringschätzung ihres Lebens.