3.6. Die neu anberaumte Berufungsverhandlung fand am 20. Juni 2025 statt. Der Beschuldigte beantragte die Abweisung der Anschlussberufung, soweit darauf eingetreten werden könne, und hinsichtlich seiner Berufung neu noch eine Reduktion der Freiheitsstrafe auf 302 Tage und einen Verzicht auf eine Landesverweisung; im Übrigen zog er seine Berufung zurück. Das Obergericht zieht in Erwägung: