3.4. Der Beschuldigte ist zur auf den 4. Juni 2025 anberaumten Berufungsverhandlung unentschuldigt nicht erschienen. -3- 3.5. Mit Verfügung vom 17. Juni 2025 wurde von der privat mandatierten Wahlverteidigung des Beschuldigten Kenntnis genommen und der bisherige amtliche Verteidiger aus seinem Amt entlassen.