schuldig. Er verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten, einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen, je bei einer Probezeit von 3 Jahren, und einer Busse von Fr. 1'000.00, verzichtete unter Verlängerung der Probezeit um 1 Jahr auf den Widerruf des mit Urteil des Präsidiums des Bezirksgerichts Aarau vom 23. Juni 2020 für die Geldstrafe von 150 Tagessätzen gewährten bedingten Vollzugs, verwies ihn unter Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) für 5 Jahre des Landes, auferlegte ihm ein Kontakt- sowie Annäherungsverbot und entschied über die beschlagnahmten Vermögenswerte sowie die Zivilklage.