Für eine akut-psychotische Episode gebe es keine Anhaltspunkte. Für die führende Bedeutung der Persönlichkeitsproblematik spreche nicht zuletzt auch, dass das in der Haft gezeigte Fehlverhalten wie Aggressionsausbrüche mit Zertrümmern des Fernsehers auch durch eine suffiziente neuroleptische Medikation zunächst nicht zum Abklingen habe gebracht werden können, wie es aber zu erwarten gewesen wäre, wenn hierfür beispielsweise vom Gesuchsteller (nicht offen gelegte) Wahnsymptome oder schizophrenes Beeinflussungserleben wie beispielsweise Strahlen aus dem Fernseher eine führende Rolle gespielt hätten (Beilage 4 S. 47 ff., 59).