Gericht zum Zeitpunkt der Urteilsfällung keine Kenntnis von ihnen hatte, sie ihm mithin nicht in irgendeiner Form zur Beurteilung vorlagen. Nicht als neu gelten Beweismittel, wenn sie vom Gericht in ihrer Tragweite falsch gewürdigt worden sind (statt vieler: Urteil des Bundesgerichts 6B_593/2023 vom 26. Februar 2024 E. 2.2.1).