den Zivilweg. 2. Mit Revisionsgesuch vom 31. Juli 2024 beantragte der Gesuchsteller, es sei festzustellen, dass er zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen sei. Das Urteil des Obergerichts sei so abzuändern, dass zufolge Urteilsunfähigkeit auf eine Strafe, die Widerrufe der beiden Strafbefehle sowie die Anordnung einer Landesverweisung zu verzichten sei und die Schadenersatzansprüche der B._____ auf den Zivilweg zu verweisen seien. Zudem sei ihm zufolge Mittellosigkeit die amtliche Verteidigung unter Einsetzung seines Rechtsvertreters als amtlicher Verteidiger zu gewähren.