1. Das Obergericht verurteilte den Gesuchsteller mit Urteil SST.2018.301 vom 11. September 2019 wegen Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von 3 ½ Jahren, ordnete eine stationäre Massnahme für junge Erwachsene an, widerrief den mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 8. Februar 2016 für die Geldstrafe von 60 Tagessätzen sowie den mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 19. Januar 2017 für die Geldstrafe von 40 Tagessätzen je gewährten bedingten Vollzug und verwies den Gesuchsteller unter Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) für 10 Jahre des Landes. Es entschied weiter über die beschlagnahmten Gegenstände und verwies die Zivilklagen auf