Da die Aufwände teilweise nicht separat ausgewiesen oder bereits im Rahmen anderer Positionskürzungen berücksichtigt wurden, ist der Aufwand um ermessensweise 0.5 Stunden zu kürzen (Positionen 24. Juli 2024, 14. August 2024, 25. September 2024 und 17. Oktober 2024). Dies ergibt gesamthaft einen um 15.5 Stunden reduzierten und an die Dauer der Verhandlung von 2.75 Stunden (inkl. Weg) angepassten Aufwand von gerundet 12 Stunden bei einem Stundenansatz von Fr. 220.00. Hinzu kommen die Auslagen von Fr. 277.60 und die gesetzliche Mehrwertsteuer von 8.1 %, woraus eine Entschädigung für das Berufungsverfahren von gerundet Fr. 3'150.00 resultiert.