Bei den «Schreiben an Klient» – da im Zusammenhang mit (eingereichten sowie erhaltenen) Eingaben erfolgt – ist anzunehmen, dass es sich um Weiterleitungen an den Verurteilten zur Kenntnis und damit um Orientierungskopien, mithin um Sekretariatsarbeiten handelt, die nicht separat zu entschädigen sind, da sie bereits im Stundenansatz der Verteidigerin enthalten sind. Da die Aufwände teilweise nicht separat ausgewiesen oder bereits im Rahmen anderer Positionskürzungen berücksichtigt wurden, ist der Aufwand um ermessensweise 0.5 Stunden zu kürzen (Positionen 24. Juli 2024, 14. August 2024, 25. September 2024 und 17. Oktober 2024).