Weg einen Aufwand von insgesamt 8.75 Stunden geltend (Positionen vom 24. Juli 2024, 14. und 29. August 2024, 25. September 2024, 9., 15. und 17. Oktober 2024), was sich einerseits in Anbetracht der Tatsache, dass sie mit dem Fall bereits aufgrund ihrer erstinstanzlichen Teilnahme bestens vertraut war, als deutlich zu hoch erweist. Andererseits erscheint die mehrfache Kommunikation zwischen dem AJV und der amtlichen Verteidigerin bzw. eine separate Vollzugskoordinationssitzung selbst mit Blick auf die bestehende bzw. im Raum stehende Verlängerung einer stationären Massnahme, wie sie bereits im erstinstanzlichen Verfahren ausschliesslich Thema war, als offensichtlich nicht notwendig.