Dem Obergericht erscheint ein Aufwand von 1 Stunde für die Berufungserklärung als angemessen. Die genannte Position ist somit um 1.75 Stunden zu kürzen. Der Aufwand für die Vorbereitung der Berufungsverhandlung bzw. Fallbearbeitung vor der Verhandlung und dem Verfassen des knapp 7-seitigen Plädoyers (ohne Einrechnung der Anträge) von 7.3 Stunden ist um 5.3 auf angemessene 2 Stunden zu kürzen (Positionen vom 21. und 23. Oktober 2024), zumal im Wesentlichen keine neuen Ausführungen vorgebracht worden sind. Vielmehr wurde das vor Vorinstanz gehaltene Plädoyer in gekürzter Form grossmehrheitlich wiederholt und teilweise wörtlich wiedergegeben.