Protokoll der Berufungsverhandlung S. 14). Das führt zu einer Verbesserung der Legalprognose (Gutachten vom 21. Juni 2023, UA act. 07 444; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 13), womit der Gefahr weiterer in Zusammenhang mit der Störung stehender Verbrechen und Vergehen begegnet werden kann. Eine ambulante therapeutische Massnahme ist hingegen – entgegen dem Verurteilten – nicht realistisch. In einem weniger engmaschigen Setting, d.h. ambulanten Setting oder betreuten Wohnen, könnte es rasch zu einer Überforderung des Verurteilten mit anschliessendem Drogenkonsum kommen.