Er macht, obwohl die Therapiewilligkeit und Therapiefähigkeit eingeschränkt sind, was in der Natur der Störung begründet liegt, sehr gut mit (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 12 und 14). Die Erfolgsaussichten sind bei einer kontinuierlichen Weiterführung der strukturierenden milieutherapeutischen und insbesondere der pharmakologischen Behandlung gegeben und dürften gemäss dem Gutachter noch ausbaufähig sein (Gutachten vom 21. Juni 2023, UA act. 07 449).