Der Gutachter führt aus, dass sobald insbesondere die medikamentöse Behandlung nicht mehr kontinuierlich erfolge, die psychotischen Symptome zunehmen würden und die Wahrscheinlichkeit gewalttätigen Verhaltens rasch auf das tatzeitnahe Niveau angehoben werden würde (Gutachten vom 21. Juni 2023, UA act. 07 448). Die ungünstige Legalprognose kann jedoch durch Verlängerung der stationären Massnahme um fünf Jahre erheblich verbessert werden. Das aktuelle Setting ermöglicht eine ausreichende Kontrolle des hohen Rückfallrisikos (Gutachten vom 21. Juni 2023, UA act.