Der Verurteilte wurde – nach Begutachtungen im Rahmen des Verfahrens hinsichtlich der Anlasstaten – im vorliegenden Verfahren betreffend Verlängerung der Massnahme durch Dr. med. F._____ erneut psychiatrisch begutachtet. Das von ihm gestützt darauf erstellte forensischpsychiatrische Gutachten datiert vom 21. Juni 2023 (UA act. 07 351 ff.) und wurde im Rahmen der vorinstanzlichen Hauptverhandlung sowie an der -4-