2.3. Die Berufungsverhandlung mit Einvernahme des Verurteilten und des Sachverständigen Dr. med. F._____ fand am 24. Oktober 2024 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. 1.1. Die Vorinstanz hat die mit Urteil vom 4. Dezember 2018 angeordnete stationäre Massnahme gemäss Art. 59 Abs. 1 StGB im Verfahren bei selbständigen nachträglichen Entscheiden gemäss Art. 363 ff. StPO mit Urteil vom 11. Juni 2024 um fünf Jahre verlängert. -3-