Allerdings ist einhergehend mit dem Beschuldigten festzuhalten, dass die Kantonspolizei Zürich die Beschlagnahme von insgesamt EUR 2'150.00 eindeutig mit der Sicherstellungsliste vom 22. Februar 2022 dokumentiert hat. Nachdem auch das im Recht liegende Lichtbild des beim Beschuldigten vorgefundenen Portemonnaies (act. 388) keine Rückschlüsse auf die Anzahl der sich darin befindenden Geldscheine zulässt und ausweislich der Akten nicht ausgeschlossen werden kann, dass tatsächlich EUR 500.00 abhandengekommen sind, ist zu Gunsten des Beschuldigten auf sichergestellte Vermögenswerte im Umfang von insgesamt EUR 2'150.00 zu schliessen.