Für das Obergericht besteht grundsätzlich kein Anlass, an den Ausführungen der beteiligten Polizeibeamten, gemäss welchen ein Fehler unterlaufen ist, zu zweifeln, auch wenn ein "Verzählen" um zehn Noten nicht nachvollziehbar ist. Vielmehr erscheint eine falsche Systemeingabe naheliegend. Allerdings ist einhergehend mit dem Beschuldigten festzuhalten, dass die Kantonspolizei Zürich die Beschlagnahme von insgesamt EUR 2'150.00 eindeutig mit der Sicherstellungsliste vom 22. Februar 2022 dokumentiert hat.