5.4. 5.4.1. Der Beschuldigte ist rumänischer Staatsangehöriger und hat sich des Betrugs gemäss Art. 146 Abs. 1 StGB sowie des Inverkehrbringens und Anpreisens von Abhör-, Ton- und Bildaufnahmegeräten gemäss Art. 179sexies Ziff. 1 StGB schuldig gemacht, mithin eines Verbrechens und eines Vergehens, womit ein Anwendungsfall der nicht obligatorischen Landesverweisung i.S.v. Art. 66abis StGB vorliegt.