4.3.2. Vorliegend kommt für sämtliche Delikte nur eine Freiheitsstrafe infrage. Der Beschuldigte ist mehrfach und teilweise einschlägig wegen Betrugs, Diebstahl, Geldfälschung, einfacher Körperverletzung sowie weiterer Delikte in Rumänien, Tschechien, dem Vereinigten Königreich sowie Frankreich vorbestraft und dabei auch in den letzten Jahren mehrfach zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden (vgl. act. 3 ff.; Akten HA.2022.157, Protokoll vom 7. April 2022, S. 4 f.). Der Beschuldigte liess sich von diesen Schuldsprüchen nicht beeindrucken.