Ziff. 136). Anlässlich der nächsten Einvernahme am 7. April 2022 wusste er plötzlich äusserst detailliert über den genauen Zeitablauf, die anwesenden Personen sowie das Tagesprogramm am 26. Juli 2021 Bescheid (vgl. Akten HA.2022.157, Protokoll vom 7. April 2022, S. 3), obwohl der Beschuldigte bereits zuvor den ungefähren Zeitraum nennen konnte und somit mit der erhältlich gemachten Buchungsbestätigung lediglich das genaue Flugdatum erfahren hatte. Dies lässt sich auch nicht mit allfälligen über die Verteidigung erfolgten Abklärungen (vgl. act.