Zudem ist der Flughafen Mailand-Linate (LIN) über eine kurze Taxifahrt respektive die U-Bahn einfach zu erreichen, während der Flughafen Bergamo (BGY) nicht direkt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln an Mailand angebunden ist und ein privater Transport mit einer mindestens einstündigen Überlandfahrt einhergeht. Für das Obergericht ist daher nicht nachvollziehbar, dass der Beschuldigte – sofern er den Flug ab dem Flughafen Mailand-Linate (LIN) tatsächlich wie gebucht wahrgenommen hat – nur acht Monate später den korrekten Abflughafen nicht benennen konnte. Vielmehr ist naheliegend, dass er die Flugreise gar nicht angetreten hat und sich aus diesem Grund nicht erinnern konnte.