Er wisse nicht mehr, was er am 26. Juli 2021 gemacht habe, sicher sei er in Rumänien mit seiner Freundin unterwegs gewesen (act. 308 Ziff. 136). Betreffend den Fingerabdruck hielt der Beschuldigte erneut fest, dass er sich zu dieser Zeit nicht in der Schweiz aufgehalten, aber einmal eine Zeitung gekauft "oder vielleicht" einmal eine solche in einem Auto in der Hand gehabt oder an einer Tankstelle gelesen habe (act. 301 Ziff. 73). Im Rahmen der Verhandlung vor dem Zwangsmassnahmengericht Aargau am 7. April 2022 führte der Beschuldigte aus, dass er nicht wisse, wie sein - 10 -