Fotowahlkonfrontation (act. 331 f.) den Beschuldigten indes nicht ausmachen (vgl. act. 328 Ziff. 14 f. und 18). Weiter gab er an, er habe mit dem Täter Dialekt gesprochen, wobei es sich um keinen reinen Dialekt gehandelt habe und es ihm so vorgekommen sei, als ob der Täter Italiener sei (act. 329 Ziff. 20).